Jörg Jude Gebäudetechnik
Nachträgliche Horizontalsperre:
Druckinjektionen werden insbesondere an stark durchfeuchteten oder kapillargesättigten Mauerwerken eingesetzt, da auch Porenräume mit Injektionsmittel gefüllt werden können, die kapillar nicht zugänglich sind. Die Bohrlöcher werden dazu in einem Abstand von 10 bis 12 cm und einem Durchmesser von 14 bis 25 mm gebohrt.
Das Bohrloch wird schräg nach unten mit einem Bohrlochwinkel bis 20° gebohrt. Wenn die Fugen eineausreichende Stabilität aufweisen ist es aber üblich, die Bohrlöcher waagerecht zu bohren. Aufgrund der Injektion mit Druck und einer zu erwarteten größeren radialen Ausbreitung des Injektionsmittels um das Bohrloch können Druckinjektionen einreihig ausgeführt werden. Abweichungen von diesen Angaben sind evtl. verfahrensbedingt und/oder Objektabhängig.
So muss der Mauerwerksquerschnitt so beschaffen sein, dass das Injektionsmittel nicht unkontrolliert abfließen kann. Ggf. ist das Mauerwerk mit einer
Bohrlochsuspension vorzuinjizieren.
Das Bohrloch wird so angesetzt, dass mindestens eine, bzw. zwei Lagerfugen gekreuztwerden oder bei waagerechter Ausführung des Bohrlochs in die Lagerfuge gebohrt wird. Die Bohrlochtiefe bzw.
-länge entspricht der, unter Berücksichtigung des Bohrlochwinkels, um 5 cm reduzierten Wanddicke des Mauerwerksquerschnittes. Um die kapillare Leitfähigkeit eines Baustoffes zu beeinflussen, werden die Injektionsmittel mit Druck über Bohrlöcher in das Mauerwerk eingebracht. In Abhängigkeit von den baulichen Gegebenheiten und dem Lastfall wird die nachträgliche Horizontalabdichtungen immer so weit wie nötig und so weit wie
möglich am Fußpunkt des Bauwerkes ausgeführt.
Eineabsolute Bauwerkstrockenlegung ist physikalisch und technisch nicht möglich. Durch das Injektionsverfahren kann jedoch der Feuchtegehalt im Mauerwerk gesenkt werden. Die Grenze für so genannte Trockenlegungen stellt die jeweilige Gleichgewichtsfeuchte dar, die durch die Sorption und Hygroskopizität der Baustoffe bestimmt wird.
Ein Mauerwerk kann als trocken bezeichnet werden, wenn sein hygroskopischer Durchfeuchtungsgrad, also die Mauerwerksfeuchte, bei der die hygroskopische Ausgleichsfeuchte erreicht ist, vorliegt.
Für das Aufbringen eines neuen Putzes gilt, dass die Durchfeuchtung des Mauerwerkes im Querschnitt nicht über 20 % liegen darf. Bei der Verwendung von Sanierputzen kann dieser Wert auf ca. 30% erhöht werden.
Abdichtung einer vorhandenen defekten Horizontalsperre von der Gebäudeaußenseite.